And it’s gone…
Basierend auf dem Beschluss der Bundesregierung vom 28.10.2020 stellen wir den Sportbetrieb ein.
Ab 2. November 2020 geltende Beschlüsse aus der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020.
Demnach wird jegliche Art von Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 02.11. untersagt; Fitnessstudios und Bäder müssen schließen.
Siehe Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
Die aktuellen Verordnung der Landesregierung finden Sie hier.